Unsere Kosten berechnen wir im Prinzip nach drei unterschiedlichen Fällen:
- Hoheitliche Arbeiten unterliegen der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Tätigkeiten die der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterliegen, werden nach dieser abgerechnet.
- Alle Tätigkeiten, die nicht unter die Punkte 1 und 2 fallen werden nach unseren Stundensätzen bzw. freien Vereinbarungen berechnet.
Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen ist für alle hoheitlichen Vermessungen anzuwenden. Sie wird ungefähr alle 2 – 3 Jahre den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das kann auch mal bedeuten, dass durch technische Neuerungen oder abgebaute Verwaltungsstandards die Kosten gesenkt werden. Nach der Kostenordnung sind in vielen Bereichen die Kosten vom Wert des vermessenen Objektes abhängig. Genauere Angaben sind in unserem Büro anhand konkreter Beispiele zu erfragen.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kommt in erster Linie bei Gebäudeabsteckungen zur Anwendung. Es gibt viele andere Fälle der Anwendung. Hierbei sollte jedoch in einem Gespräch persönlich beraten werden, welche Vorgehensweise am geeignetsten ist und welche Kosten dabei entstehen.