Verschmelzung Vereinigung
Durch häufige Vermessungsarbeiten werden immer neue Flurstücke gebildet. Um die Registerführung nicht zu unübersichtlich werden zu lassen können mehrere Flurstücke auch wieder zu einem verschmolzen werden.
Die Voraussetzung ist, dass die Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch geführt werden und einheitliche Belastungen haben. Eventuell muss vorher eine Vereinigung durchgeführt werden. Während die Verschmelzung Flurstücke im Liegenschaftskataster betrifft, ist eine Vereingung das entsprechende Pendant im Grundbuch. Der Vorteil besteht darin, dass wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen und dadurch die Liegenschaftskarte übersichtlicher wird und weniger Flurstücke zu verwalten sind.
Anträge auf Vereinigung und / oder Verschmelzung von Flurstücken können bei der zuständigen Behörde oder bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und – ingenieuren gestellt werden. Wegen der Bedeutung ist die Verschmelzung gebührenfrei.
Voraussetzung für die Vereinigung ist die persönliche Antragstellung des/der Grundstückseigentümer/s, da die Unterschriften beglaubigt werden müssen.
Bei mehreren Eigentümern muss der Antrag von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern persönlich unterschrieben werden.
Des Weiteren müssen die Flurstücke räumlich zusammenliegen und im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sein. Nach Antragstellung wir in Verbindung mit dem Grundbuchamt das Vorliegen dieser Voraussetzungen geprüft.