Gebäudevermessung / Gebäudeeinmessung
Gebäudevermessung in Lüneburg & Umgebung: Alle wichtigen Informationen
Deutschlandweit dient das Liegenschaftskataster als flächendeckendes Register sämtlicher Flurstücke. Darin enthalten sind unter anderem lückenlose Nachweise aller jemals vorgenommenen Vermessungen und Veränderungen. Zudem dient das Liegenschaftskataster neben der Eigentumssicherungsfunktion auch als Grundlage für raumbezogene Entscheidungen, Genehmigungen und Planungen.
Hierfür sind oftmals nicht nur die Grundstücksgrenzen maßgeblich, sondern auch der tatsächlich vorhandene bauliche Bestand. Um diesen Baubestand auf dem Grundstück festzustellen, müssen Eigentümer eine Gebäudeeinmessung durch Vermessungsbüros oder die zuständige Behörde durchführen lassen.
Gern übernehmen wir als Ihr Vermessungsbüro Kiepke & Riemann diese Aufgabe.
Diese Gebäude müssen vermessen werden
Das Niedersächsische Vermessungs- und Katastergesetz schreibt Vermessungsarbeiten nach Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Veränderung vor. Der Grundstückseigentümer ist dann dazu verpflichtet eine Vermessung in Auftrag zu geben und sie im Liegenschaftskataster eintragen zu lassen. Die Gebäudevermessungspflicht gilt für massive Gebäude ab 10 m² und nicht massive Gebäude ab 20 m².
Bis zur Einmessung liegt diese Pflicht als sogenannte öffentliche Last auf dem Grundstück. Die Gebäudevermessung kann zudem auch laut Gesetz von Amts wegen auf Kosten des Eigentümers des Grundstücks veranlasst werden, wenn dieser seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Gebäudevermessung Kosten: Diese Kosten entstehen
Die Kosten für die amtliche Gebäudeeinmessung sind in jedem Bundesland unterschiedlich und richten sich in Niedersachsen nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Nach dieser Kostenordnung werden die anfallenden Gebühren häufig nach dem Wert des zu vermessenden Objektes berechnet. Weitere Auskünfte zu den voraussichtlich zu erwartenden Kosten, können wir gern in einem persönlichen Gespräch erläutern.
Die Gebäudevermessung in Auftrag geben
Die Vermessungsleistungen können von der zuständigen Behörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, wie das Vermessungsbüro Kiepke & Riemann, erbracht werden. Nach der Beauftragung findet die örtliche Gebäudevermessung statt. Dafür wird in einem angekündigten Termin durch den zuständigen Messtrupp das Gebäude von außen vermessen. Das Ergebnis der Gebäudevermessung wird anschließend an das Katasteramt übermittelt und entsprechend weiterverwendet, um das Register zu aktualisieren.
Sie möchten Ihr Gebäude vermessen lassen? Seit 1918 bietet unser Vermessungsbüro Kiepke & Riemann Vermessungsleistungen in Lüneburg und Umgebung an. Bei uns finden Sie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungstechniker mit langjähriger Erfahrung. Wir sind zudem Mitglieder der Ingenieurkammer und bieten Ihnen auch Ingenieurvermessungen an.
Unsere Vermessungstechniker und Vermessungsingenieure führen diese Leistungen mit der für das Liegenschaftskataster erforderlichen hohen Genauigkeit und Zuverlässigkeit durch. Mit dieser amtlichen Tätigkeit liefert unser Vermessungsbüro wichtige Grundlagen für öffentliche und private Entscheidungsprozesse in und um Lüneburg.
Kontaktieren Sie uns gern per Mail unter vermessung@kiepke-riemann.de, telefonisch unter 04131 872040 oder über unser Kontaktformular.